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Juni 2008 / Alkali-Rili (neu, 02/2007)

Am 04.06.2008 erhielten wir die Mitteilung vom Verlag Ernst & Sohn, dass die Bauregellisten A/B/C in ca. 2 Wochen als Sonderheft 36 der
DIBt-Mitteilungen geliefert werden, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die neue Alkali-Richtlinie Ausgabe 02/2007 kurz darauf
in den Bundesländern eingeführt und somit gültig wird.
Alle derzeit im Rahmen der Güteüberwachung zu überprüfenden Materialien werden durch die PST hinsichtlich einer neuen Einstufung bzw. Prüfvariante geprüft. Das Ergebnis hierzu erhalten die Werke als gesondertes Schreiben außerhalb der Prüfzeugnisse.
Januar 2007 / Vorschriftenwerke

Im Verzeichnis technischer Vorschriften für den Straßenbau des Landes Sachsen-Anhalt wurden aktuell folgende Dienstanweisungen veröffentlicht:
a) DA-15/2006-224 (Anforderungen an Braunkohlenflugaschen zur Bodenverbesserung im Erdbau)
b) DA-16/2006-224 (Richtlinien für die Erneuerung und den Zwischenausbau von Landesstraßen in
Sachsen-Anhalt - Zwischenausbaurichtlinie).

Unter folgendem Zugangspfad sind diese abrufbar:
www.mlv.sachsen-anhalt.de, Unterpunkt Service, Unterpunkt Bautechnik-Info, Unterpunkt Regelungen LBB LSA.
Januar 2007 / Vorschriftenwerke

Mit dem RdErl. des MLV vom 23.10.2006 (veröffentlicht am 04.12.2006 im Ministerialblatt Nr. 48 des Landes Sachsen-Anhalt) wurden folgende Regelwerke eingeführt:
a) ZTV Pflaster-StB 06 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelägen)
b) TL Pflaster-StB 06 (Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen).

Damit wird die Verfügung V-4/2006-224 (Vorläufige technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen aus Beton für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt) außer Kraft gesetzt.
November 2006 / Landesliste Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern teilte uns im November 2006 mit, dass grundsätzlich nur noch die in Mecklenburg-Vorpommern und im Ausland ansässigen Herstellerbetriebe von Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen in einer Liste des Landesamtes geführt werden.
Güteüberwachte Gesteinskörnungen und Baustoffgemische aus anderen Bundesländern werden jedoch anerkannt, wenn sie in einer jeweiligen "Landesliste" bzw. in der Liste des MIRO geführt werden. Hiervon ausgenommen sind RC-Baustoffe. Diese werden aufgrund verschiedener Landesregelungen weiterhin in der gewohnten Weise in der Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern geführt.
Nach den Ländern Sachsen und Brandenburg wendet somit auch Mecklenburg-Vorpommern diese Regelung an.
September 2006 / Vorschriftenwerke

Die Vorschriftenwerke "TL Pflaster-StB 06" und "ZTV Pflaster-StB 06" wurden durch eine Arbeitsgruppe
der FGSV erarbeitet. Bezugsquellen sind der Beuth-Verlag und der FGSV-Verlag (www.beuth.de bzw.
www.fgsv-verlag.de).
Hinweis:
Bis zur bundesweiten Einführung durch den BMVBS gilt im Geschäftsbereich des LBB LSA die Verfügung
V-4/2006-224 (www.mbv.sachsen-anhalt.de, Unterpunkt SERVICE, Unterpunkt BAUTECHNIK-INFO).
31.01.2006 / Gesteinskörnungen

Mit dem Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 4 vom 30.01.2006 wurden folgende Vorschriftenwerke verbindlich eingeführt:

a) ZTV-StB LBB LSA 05, Ausgabe 2005,
b) TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004,
c) ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004,
d) TL Gestein-StB 04, Ausgabe 2004,
e) Anforderungen, Eigenschaften und Qualitätssicherung von Straßenbaustoffen; Änderungen in Technischen Regelwerken für den Asphaltstraßenbau.
Dezember 2001 / Verfügung V-30/2001-33

Am 04.12.2001 wurden die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten für den Dienstaufsichtsbereich des Landesamtes für Straßenbau Sachsen-Anhalt" - ZTV-StB LAS ST 96/01, Ausgabe 2001 - vertragsrechtlich wirksam eingeführt.

Sie ersetzen die V-10/98-33 - ZTV-StB LAS ST 96/98, Ausgabe 1998 und deren ergänzende Hinweise (D 33 vom 05.02. / 17.05. und 07.07.1999)
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